Royalties im Jahr 2026

Die Digitalisierung hat die Musikindustrie revolutioniert. Streaming-Plattformen liefern heute detaillierte Daten über jede einzelne Nutzung eines Songs: wann er gespielt wurde, in welchem Land, auf welcher Plattform und wie oft. Gleichzeitig befinden wir uns im Zeitalter von Big Data, automatisierter Rechteverwaltung und Künstlicher Intelligenz.

Trotz dieser technologischen Möglichkeiten zeigt die Praxis der Verwertungsgesellschaften, dass eine vollständig werkbezogene Abrechnung von Musiknutzungen bis heute nicht Realität ist und jedes Jahr frage ich mich auf´s neue „WARUM“…

Eine aktuelle Aussage der österreichischen Verwertungsgesellschaft AKM macht deutlich, wie dieses System funktioniert – und warum viele Independent-Künstler im Self-Publishing strukturell benachteiligt sein können.

Die Realität der Royalty-Verteilung

Laut AKM bleiben bestimmte Nutzungen – insbesondere solche mit geringen Streamingzahlen in einzelnen Ländern – unter einer sogenannten Mindestgrenze für auszahlbare Beträge.

Das bedeutet konkret:
Nicht jeder einzelne Stream eines Songs wird tatsächlich werkbezogen abgerechnet.

Die Gesellschaft erklärt:

Manche Nutzungen bleiben unter einer Mindestgrenze für auszahlbare Beträge und daher werden nicht sämtliche Plays eines Werkes abgerechnet.

Wenn diese Mindestgrenzen nicht erreicht werden, werden die entsprechenden Einnahmen nicht dem einzelnen Werk zugeordnet, sondern fließen in andere Verteilungssparten.

Diese Einnahmen werden anschließend als Zuschläge auf andere Abrechnungsbereiche verteilt, etwa:

  • Online-Nutzungen

  • Live-Aufführungen

  • Radio-Ausstrahlungen

Das Geld landet also nicht zwingend beim tatsächlich gestreamten Song, sondern wird statistisch innerhalb anderer Sparten verteilt.

Independent Artists im Self-Publishing besonders betroffen

Für große Repertoires mit Millionen Streams spielt dieser Effekt eine relativ geringe Rolle.

Anders sieht es bei Independent Künstlern aus, die ihre Musik selbst veröffentlichen.

Typische Szenarien für Independent-Releases sind:

  • kleine Streamingzahlen in vielen Ländern

  • Nischenmärkte

  • organisches Wachstum über lange Zeit

Genau diese Nutzungen können jedoch unter die Abrechnungs-Mindestgrenzen fallen.

Das Ergebnis:
Ein Teil der tatsächlichen Streams wird nicht werkbezogen vergütet.

Wie sieht es bei anderen Verwertungsgesellschaften aus?

Ein häufiges Argument lautet, dass diese Praxis ein Einzelfall sei. Ein Blick auf andere Verwertungsgesellschaften zeigt jedoch ein anderes Bild.

Deutschland – GEMA

Auch bei der GEMA existieren Zuschlagsverteilungen, wenn bestimmte Nutzungen nicht eindeutig werk- oder klickbezogen zugeordnet werden können. Einnahmen aus Online-Plattformen oder Social Media können teilweise als statistische Zuschläge auf andere Verteilungssparten ausgeschüttet werden.

Das bedeutet: Auch hier können Einnahmen entstehen, die nicht vollständig auf einzelne Songs zurückgeführt werden können.

Schweiz – SUISA

Die SUISA verteilt Einnahmen grundsätzlich nach festen Verteilungsschlüsseln zwischen Autoren und Verlagen. Gleichzeitig ist eine korrekte Werkregistrierung und Metadatenstruktur entscheidend, damit Streams überhaupt erkannt und abgerechnet werden können.

Wenn Werke nicht rechtzeitig registriert werden oder Rechteinhaber nicht eindeutig identifiziert werden können, können Einnahmen zunächst zurückgehalten oder nicht verteilt werden.

Auch hier zeigt sich also: Die Zuordnung einzelner Nutzungen ist nicht immer vollständig automatisiert.

USA – Broadcast Music, Inc.

In den USA arbeiten Performance Rights Organizations wie BMI oder ASCAP ebenfalls mit komplexen Verteilungssystemen. Ausschüttungen erfolgen typischerweise quartalsweise auf Basis der gemeldeten Nutzung und vorhandener Daten.

Auch dort basiert ein Teil der Verteilung auf Stichproben, Gewichtungen oder Modellrechnungen, insbesondere bei Mediennutzungen, bei denen keine vollständigen Playlists verfügbar sind.

Ein strukturelles Problem der Musikindustrie

Der internationale Vergleich zeigt:
Die Praxis der teilweise pauschalen oder statistischen Royalty-Verteilung ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Merkmal vieler Verwertungsgesellschaften.

Historisch hat das einen einfachen Grund.

Diese Systeme wurden in einer Zeit entwickelt, in der Musiknutzung kaum exakt messbar war:

  • Radio-Playlists wurden manuell gemeldet

  • Clubs lieferten selten vollständige Setlists

  • Streaming existierte noch nicht

Um Einnahmen dennoch verteilen zu können, wurden statistische Modelle und Mindestgrenzen eingeführt.

Das Problem im KI-Zeitalter

Heute sieht die Situation völlig anders aus.

Streaming-Plattformen liefern:

  • sekundengenaue Nutzungsdaten

  • geografische Informationen

  • eindeutige Song-Identifikationen

  • Milliarden Datensätze pro Monat

Technologien wie

  • Audio Fingerprinting

  • KI-basierte Datenanalyse

  • automatisierte Metadaten-Systeme

könnten theoretisch jede Nutzung eines Songs exakt identifizieren und abrechnen.

Vor diesem Hintergrund wirkt ein System mit Mindestgrenzen und statistischen Verteilungen zunehmend wie ein Relikt aus der analogen Musikindustrie.

Warum die Modernisierung unvermeidlich ist

Die zentrale Frage lautet daher nicht mehr:

Ob eine präzisere Royalty-Verteilung möglich ist.

Sondern:

Warum sie im Jahr 2026 noch nicht Standard ist.

Gerade für Independent Künstler und Self-Publishing-Produzenten wäre eine modernisierte Infrastruktur entscheidend.

Ein zukunftsfähiges System müsste:

  • jede Nutzung exakt erfassen

  • Mindestgrenzen reduzieren

  • Metadaten automatisch verarbeiten

  • Abrechnungen transparenter machen

Im KI-Zeitalter stehen die technologischen Werkzeuge dafür längst bereit.

Fazit

Die Aussage der AKM macht ein Problem sichtbar, das die gesamte Musikindustrie betrifft.

Auch andere Verwertungsgesellschaften wie GEMA, SUISA oder BMI arbeiten teilweise mit statistischen Verteilungen oder Zuschlagsmodellen.

Für eine Branche, die vollständig digital geworden ist, wirkt dieses System zunehmend überholt.

Die Zukunft der Royalty-Verteilung wird davon abhängen, ob Verwertungsgesellschaften ihre Systeme konsequent modernisieren – oder ob der Druck von Künstlern, Technologie und Transparenz diese Veränderung erzwingt.

Denn wenn jede Nutzung messbar ist, sollte sie auch vollständig und fair vergütet werden.