Lautstärke bei Club, Open Air oder private Party

Weil ich als DJ ja immer in unterschiedlichen Locations unterwegs bin und viele DJ Kollegen hier Lautstärke technisch „verbrannte Erde“ hinterlassen haben und mir das echt langsam auf den Zeiger geht, sehe ich mich zu diesem Blogpost genötigt. Damit sich die Kollegen die immer zu laut sind oder denken musikalische Qualität kommt über die Lautstärke, was zum nachlesen haben und um das Verständnis dafür zu schärfen, das wir als mobile DJs meist immer wieder neue Locations bespielen und wir hier in diesen nur Gast sind und wir uns an deren Lautstärke Vorschriften halten müssen.

ABER Kurz gesagt: Ja — unter bestimmten Bedingungen gibt es für Veranstaltungen, Partys oder Clubs in Deutschland eine Pflicht zur Aufzeichnung und Dokumentation von Lautstärke- bzw. Schallpegelmessungen, aber sie gilt nicht automatisch für jede Party oder jeden Clubabend. Welche Pflichten relevant werden, hängt vom Umfang der Veranstaltung, der Lautstärke und lokalen Genehmigungsauflagen ab.

📌 1. Grundsätzliches – keine pauschale „Gesetzliche Aufzeichnungspflicht“ für alle Events

In Deutschland existiert kein allgemeines Bundesgesetz, das Besuchen, Clubs oder Veranstaltern pauschal vorschreibt, bei jeder Party permanente Schallpegeldaten aufzuzeichnen und zu dokumentieren. In der Praxis ist das eher aufwendiger und eher bei größeren, genehmigungspflichtigen Veranstaltungen relevant.

📌 2. Normen & Stand der Technik – DIN 15905-5

Die DIN 15905-5 „Veranstaltungstechnik – Ton-Technik – Teil 5“ beschreibt, wie Schallpegelmessungen technisch durchgeführt werden sollten, um Publikum vor Gehörschäden zu schützen und einen rechtssicheren Nachweis zu haben. Dazu gehört insbesondere:

🔹 Definitionen zu Messpunkten und Messverfahren
🔹 Vorgaben zur Messung und Mittelung über Zeiträume
🔹 Dokumentation der Messergebnisse während der Veranstaltung

Diese Norm ist Stand der Technik – das heißt, sie kann in Genehmigungen, ordnungsbehördlichen Auflagen oder im Streitfall vor Gericht herangezogen werden.

Wichtig: Die Norm selbst ist kein direktes Gesetz, sondern wird über Behördliche Auflagen oder Genehmigungenverbindlich gemacht, wenn z. B. eine Immissionsschutzgenehmigung erteilt wird.

📌 3. Wann wird eine Mess-/Dokumentationspflicht relevant?

👉 Eine Pflicht zur Lautstärkeaufzeichnung kann sich ergeben, wenn:

🟡 a) Eine Genehmigung als größere Veranstaltung erforderlich ist

Bei Open-Air-Events, großen Partys oder Veranstaltungen in der Öffentlichkeit müssen Veranstalter ggf. eine Genehmigung (z. B. nach Landes-Immissionsschutzgesetzen oder örtlichen Vorschriften) einholen. Dann können Behörden explizit verlangen, dass:

✔ die Lautstärke regelmäßig gemessen wird
✔ die Messdaten archiviert werden
✔ bei Überschreitungen nachgewiesen werden kann, dass Grenzwerte eingehalten wurden

Diese Auflagen werden behördlich bestimmt und sind nicht automatisch überall gleich.

🟡 b) Empfehlung bei hohen Pegeln

Auch ohne Genehmigung gilt aus Sicht des Standes der Technik und Arbeitsschutzes, dass bei erwarteten hohen Pegeln (z. B. > 85 dB(A)) eine Pegelüberwachung sinnvoll ist, u. U. auch zur Absicherung gegenüber Nachbarn oder Behörden.

📌 4. Arbeitsschutz & Fürsorgepflicht

Eigenständig von Genehmigungen gilt im Arbeits- und Gesundheitsschutz, dass Schallpegel für Beschäftigte (z. B. Crew und Personal) ermittelt und dokumentiert werden müssen, wenn bestimmte Werte erreicht werden. Das betrifft z. B.:

✔ Maßnahmen, wenn Schallpegel am Arbeitsplatz > 80–85 dB(A) erreicht
✔ Dokumentation der Lärmexposition der Beschäftigten

Diese Pflichten beziehen sich also auf Arbeits- und Gesundheitsschutz, nicht ausschließlich auf das Publikum.

📌 5. Praktische Umsetzung für Veranstalter & Clubs

Wenn Ihr eine Party oder ein Event veranstaltet:

✅ Prüft lokale Vorschriften: Ordnungsamt/Umweltamt können Mess- bzw. Dokumentationspflichten auferlegen.
✅ Bei großen oder lauteren Events ist eine Pegelüberwachung und -aufzeichnung mit zertifizierten Messgeräten empfehlenswert.
✅ Auch ohne formelle Pflicht kann eine Dokumentation im Streitfall (z. B. bei Beschwerden) hilfreich sein.

🧠 Kurz zusammengefasst

Situation Pflicht zur Lautstärkeaufzeichnung?
Normale Clubnacht ohne Genehmigungsauflage ❌ Keine automatische Pflicht
Lautere, genehmigungspflichtige Veranstaltung ✔ Ja, wenn von Behörde verlangt
Open-Air-Event mit Immissionsschutzauflagen ✔ Oft Pflicht
Arbeits- bzw. Gesundheitsschutz für Personal ✔ Ja, unter bestimmten Pegelbedingungen

Hier sind zwei konkrete Beispiele dafür, wie bzw. wann Behörden in Deutschland — speziell in München und im Bundesland Bayern — bei Events Lärm- bzw. Schallpegel-Auflagen erlassen, die auch Mess-/Dokumentationspflichten umfassen können:

🟦 1. Beispiel – München (Stadt: Genehmigungspflichtige Veranstaltung)

Wenn du in Landeshauptstadt München eine Veranstaltung im Freien organisierst (z. B. Street-Party, Konzert, Open-Air-Event), muss sie angemeldet oder genehmigt werden.
👉 Bei dieser Anmeldung können Behörden besondere Auflagen erteilen, darunter auch Lärm-/Immissionsschutzauflagen wie z. B.:
✔ Begrenzung der maximal zulässigen Lautstärke
✔ Pflicht zur Schallpegelmessung an bestimmten Punkten
✔ Dokumentation der Lärmpegel während des Events
✔ Technische Nachweise im Sicherheits- und Lärmschutzkonzept

Das ergibt sich aus den Vorgaben zur Veranstaltungsanmeldung und den möglichen Auflagen für Lärmschutz, die beim Kreisverwaltungsreferat durchgesetzt werden können, damit die Veranstaltung genehmigt und begleitet werden kann (z. B. Brandschutz, Lärmschutz etc.).

👉 Praxisbeispiel: Bei einer Open-Air-Party auf einem privaten Gelände in München kann das Ordnungsamt verlangen, dass du einen Schallpegelmesser installierst und Peak-/Leq-Werte dokumentierst, damit Lärm-Grenzwerte eingehalten werden und Beschwerden Dritter vermieden werden.

🟨 2. Beispiel – Bayern (Immissionsschutz-Pflichten nach Bundes-Immissionsschutzgesetz/TA Lärm)

Auf Ebene des Bundeslandes Bayern gilt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das u. a. durch die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) konkretisiert wird. Das ist nicht nur eine Empfehlung, sondern wird bei behördlichen Genehmigungsverfahren verbindlich angewandt.

📌 Wichtig:
Ist eine Veranstaltung (z. B. ein größeres Musikfestival, eine dauerhafte Bühne oder Open-Air-Event) im Sinne des Immissionsschutzrechts genehmigungspflichtig, wird im Rahmen der Immissionsschutzprüfung verlangt:

✔ Ermittlung und Prognose der erwarteten Lärmimmissionen
✔ Nachweis, wie die relevanten Lärm-Grenzwerte (z. B. Nacht/Tag-Werte) eingehalten werden
✔ ggf. Verpflichtung, Schallpegel während des Betriebs zu messen und zu dokumentieren, um gegenüber der Genehmigungsbehörde die Einhaltung nachzuweisen

Diese Anforderungen folgen aus TA Lärm und den allgemeinen Grundpflichten des BImSchG, wonach schädliche Umwelteinwirkungen (also auch zu hoher Lärm) vermeidbar oder auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen.

👉 Praxisbeispiel: Bei einem größeren Open-Air-Festival auf einem Gelände außerhalb einer klassischen Club-Location in Bayern kann die zuständige Behörde im Rahmen der Immissionsschutzprüfung verlangen, dass du ein Schall-Monitoring über die gesamte Veranstaltungsdauer führst und dokumentierst, damit die genehmigten Immissionsrichtwerte nicht überschritten werden.

📌 Wichtig zusammengefasst

Art des Events Ort Geltende Pflicht/Regel
Veranstaltung in München auf offener Fläche oder Straße München Genehmigung mit Lärm-Auflagen möglich, z. B. Pflicht zur Messung/Dokumentation
Genehmigungspflichtige Veranstaltung im Freien (Bayern) Bayern Immissionsschutzrecht ggf. mit Nachweis-/Messauflagen durch TA Lärm/BImSchG

 

🔊 Typische Lärm-Grenzwerte bei Veranstaltungen

(München & Bayern – Praxisübersicht)

🟦 1. München – kommunale Praxis

In München orientieren sich Ordnungs- und Umweltbehörden bei Events an der TA Lärm, setzen aber lokal strengere oder konkretisierte Auflagen durch – vor allem wegen der dichten Wohnbebauung.

🔹 Immissionsrichtwerte (am nächstgelegenen Wohngebäude)

Gebiet Tag (06–22 Uhr) Nacht (22–06 Uhr)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet 55 dB(A) 40 dB(A)
Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Kern- / Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)

👉 Wichtig für München:

  • Nachtzeit beginnt verbindlich um 22:00 Uhr

  • Auch Bass-/Tieffrequenzen werden besonders berücksichtigt

  • Überschreitungen sind nur ausnahmsweise und befristet zulässig

🎧 Typische Auflagen in München (Praxis)

Bei genehmigten Open-Air-Events oder Sonderveranstaltungen:

  • Pegelüberwachung (Leq) verpflichtend

  • ✔ Teilweise Dauer-Aufzeichnung der Messwerte

  • ✔ Messpunkt meist: Immissionsort (Wohnung/Fenster)

  • ✔ Sofortige Reduktion bei Überschreitung

  • ✔ Vorlage der Messdaten auf Verlangen oder nach dem Event

💡 Club-Sonderfall:
Indoor-Clubs mit Bestandsschutz müssen i. d. R. keine Daueraufzeichnung führen –
aber: Bei Beschwerden kann die Behörde nachträgliche Mess- und Nachweispflichten anordnen.

🟨 2. Bayern – landesweite Anwendung (TA-Lärm-Praxis)

Bayern wendet die TA Lärm landesweit an, vor allem bei:

  • Festivals

  • Open-Air-Bühnen

  • temporären Veranstaltungsflächen

  • Sondergenehmigungen außerhalb klassischer Clubs

🔹 Richtwerte Bayern (identisch zur TA Lärm)

Gebiet Tag Nacht
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet 55 dB(A) 40 dB(A)
Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Dorf- / Kerngebiet 65 dB(A) 50 dB(A)

🎪 Typische Auflagen in Bayern

Bei genehmigungspflichtigen Veranstaltungen:

  • Lärmprognose im Vorfeld

  • Schallpegel-Monitoring während der Veranstaltung

  • ✔ Dokumentation bei längeren oder wiederkehrenden Events

  • ✔ Begrenzung von:

    • Maximalpegel (z. B. LAmax)

    • Dauerpegel (Leq)

  • ✔ Häufig: Ende der Musik um 22:00 Uhr, max. Verlängerung bis 23:00 Uhr mit Sonderauflage

🧠 Wichtige Unterscheidung (oft missverstanden)

Keine festen dB-Grenzen im Club für das Publikum

  • Es gibt keinen bundesweit fixen „Club-Maximal-dB-Wert“

  • Die Grenzwerte beziehen sich auf Nachbarschaft & Immission, nicht auf Tanzfläche

Aber: Arbeitsschutz

Für Personal (DJ, Bar, Security):

  • Ab 80–85 dB(A) → Schutzmaßnahmen

  • Ab 85 dB(A) → Dokumentations- & Maßnahmenpflicht

✅ Kurzfazit für DJs & Veranstalter

Szenario Mess- / Aufzeichnungspflicht
Normaler Clubabend (Indoor, Bestandsschutz) ❌ meist nein
Open-Air in München ✔ sehr häufig
Festival / Sonderfläche in Bayern ✔ fast immer
Beschwerden von Anwohnern ✔ oft nachträglich
Personal > 85 dB(A) ✔ Arbeitsschutz

 

🔊 Lärm, Messung & Dokumentation

Die komplette Checkliste für alle Event-Szenarien (Deutschland / Bayern / München)

🟦 Szenario 1: Regulärer Clubbetrieb (Indoor, Bestandsschutz)

Beispiel:
Club in München oder Bayern, regulärer Wochenendbetrieb, keine Sonderveranstaltung.

✅ Rechtliche Situation

  • Keine automatische Pflicht zur Daueraufzeichnung

  • ❌ Keine pauschale dB-Grenze für das Publikum

  • ✔ Bestandsschutz greift, solange keine Beschwerden vorliegen

⚠️ Aber Achtung:

  • Bei Anwohnerbeschwerden kann die Behörde:

    • Messungen anordnen

    • Grenzwerte festlegen

    • Nachträgliche Dokumentation verlangen

✔ Empfohlene Praxis

  • Pegelanzeige im DJ-Booth (kein Muss, aber sinnvoll)

  • Saubere Bass-Kontrolle (Hauptproblem bei Beschwerden)

  • Klare interne Pegel-Limits

👉 Risiko-Level: 🟢 gering
👉 Messpflicht: ❌ nein (erst bei Problemen)

🟨 Szenario 2: Club-Sonderveranstaltung / Event Night

Beispiel:
Labelnight, Live-Act, längere Spielzeit, erhöhter Pegel.

✅ Rechtliche Situation

  • Grundsätzlich wie Szenario 1

  • Aber: Höheres Risiko für Beschwerden

✔ Typische behördliche Reaktion (bei Problemen):

  • Kurzzeitmessungen

  • Auflagen für Folgeevents

  • Verpflichtende Pegelbegrenzung

✔ Empfohlene Praxis

  • Temporäre Pegelüberwachung

  • DJ-Briefing mit Max-Pegel

  • Optional: einfache Mess-App zur Eigenkontrolle

👉 Risiko-Level: 🟡 mittel
👉 Messpflicht: ❌ nein / ⚠️ situativ

🟧 Szenario 3: Open-Air-Event in München

Beispiel:
Hoffest, Daydrinking, elektronische Open-Air-Party.

✅ Rechtliche Situation

  • Genehmigungspflichtig

  • ✔ Lärmschutzauflagen fast immer Bestandteil

  • ✔ Pegel-Überwachung sehr häufig vorgeschrieben

✔ Typische Auflagen in München

  • Leq-Messung während der Veranstaltung

  • Messpunkt am Wohngebäude

  • Dokumentation auf Anfrage

  • Musikende meist 22:00 Uhr

  • Bassbegrenzung

❌ Ohne Messung:

  • Risiko für Abbruch

  • Bußgeld

  • Event-Untersagung bei Wiederholung

👉 Risiko-Level: 🔴 hoch
👉 Messpflicht: ✔ fast immer

🟥 Szenario 4: Open-Air-Event / Festival in Bayern

Beispiel:
Festival, temporäre Bühne, Sommer-Event außerhalb von Clubs.

✅ Rechtliche Situation

  • ✔ Anwendung von TA Lärm

  • ✔ Immissionsschutzprüfung

  • ✔ Lärmprognose + Monitoring üblich

✔ Typische Auflagen:

  • Dauerhafte Pegelüberwachung

  • Dokumentation der Messwerte

  • Maximal- und Dauerpegel

  • Musikende 22:00–23:00 Uhr (Ausnahme)

✔ Ohne Nachweis:

  • Keine Genehmigung

  • Keine Verlängerung

  • Risiko für Auflagen in Folgejahren

👉 Risiko-Level: 🔴 hoch
👉 Messpflicht: ✔ ja

🟪 Szenario 5: Private Party (nicht öffentlich)

Beispiel:
Geburtstag, Hochzeit, Loft-Party, Vereinsfeier.

✅ Rechtliche Situation

  • ❌ Keine formelle Messpflicht

  • ❌ Keine Genehmigung nötig (meist)

⚠️ Aber:

  • Nachtruhe ab 22:00 Uhr

  • Polizei/Ordnungsamt kann eingreifen

  • Bei wiederholten Beschwerden: Auflagen

✔ Empfohlene Praxis:

  • Pegel ab 22:00 Uhr deutlich senken

  • Fenster/Türen schließen

  • Bass reduzieren

👉 Risiko-Level: 🟡 mittel
👉 Messpflicht: ❌ nein

🟫 Szenario 6: Arbeits- & Gesundheitsschutz (Crew, DJs, Personal)

⚠️ Unabhängig vom Eventtyp!

Gesetzlich relevant:

  • ab 80 dB(A) → Schutzmaßnahmen

  • ab 85 dB(A) → Pflichtmaßnahmen + Dokumentation

Betrifft:

  • DJs

  • Bar-Personal

  • Security

  • Techniker

✔ Empfohlene Praxis:

  • Gehörschutz bereitstellen

  • Schichtrotation

  • Dokumentation bei Dauerbeschallung

👉 Risiko-Level: 🔴 rechtlich relevant
👉 Messpflicht: ✔ ja (arbeitsbezogen)

🧠 Master-Übersicht (Quick Decision)

Szenario Messung Aufzeichnung
Club normal
Club Sondernacht ⚠️ empfohlen
Open-Air München
Open-Air Bayern
Private Party
Personal > 85 dB

✅ Fazit für dich als DJ & Veranstalter

  • Indoor-Club: entspannt – solange keine Beschwerden

  • Open-Air: Messung praktisch Pflicht

  • München: besonders sensibel bei Bass & Nachtzeit

  • Arbeitsschutz: oft vergessen, aber rechtlich relevant

✔ Tipp für den Verkauf von Veranstaltungen:

Geht mit den Lautstärke Vorschriften offen und ehrlich um. Wenn der Kunde sich darunter nix Vorstellen kann was z.b. die db Zahlen bedeuten oder wie laut im Alltag 55db sind, kann man sich einfach einen Dezibelmeter aus dem AppStore seines Handy herunterladen und einfach während des Gespräches mit dem Kunden öffnen. Nun wird der Kunde erstmal erschrocken sein, das ein zwei Personen Gespräch auch schon zwischen 50-60 db haben kann. Aber hier kann man Ihn auch beruhigen, denn der reale Pegel in einem Raum z.b. mit 80 PAX ist wesentlich höher als der reine db Wert, da die Gäste sogenanntes „Dämmfleisch“ sind und dadurch der wahrgenommene db Wert nach unten geht.

Diese Kommunikation und das von Anfang an offen damit umgegangen wird, mit einer Lautstärke Begrenzung hat den Vorteil, das alle Parteien bescheid Wissen und es nach der Veranstaltung nicht zu einem ewigen hin und her kommt, weil sich der Gast betrogen fühlt, weil es nicht kommuniziert wurde. Also ja man kann auch mit dieser Lautstärke feiern…

Ich denke das gibt einen guten Ein- und Überblick (und ist bestimmt nicht vollständig) darüber, was wir mobilen DJs uns Lautstärke technisch erlauben dürfen, damit jeder Happy sein kann und es die Location auch nach einer Party mit DJ noch gibt…